Leistungen


Unser kieferorthopädisches Spektrum umfasst:
  • Frühbehandlung
    (Milchgebiss und frühes Wechselgebiss)
  • Behandlung von Kindern und Jugendlichen
    (spätes Wechselgebiss und bleibendes Gebiss)
  • Behandlung von Erwachsenen
    • kombinierte kieferorthopädisch – chirurgische Behandlungen
    • Prä-Prothetische Behandlungen
      (z.B. Aufrichtung von Zähnen vor einer Brücken- oder Kronenversorgung, Lückenöffnung vor Implantatversorgung etc.)


Erweitertes Spektrum an Leistungen:
  • CMD – Behandlung
  • Schienentherapie
  • Antischnarch Geräte
  • Individueller Sportmundschutz
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Erweiterte Prophylaxe während der festen Spange
  • Bracketumfeld Versiegelung
  • Myofunktionelle Trainingsgeräte
    (Brücken- oder Kronenversorgung, Lückenöffnung vor Versorgung von Implantaten etc.)

Kosten

Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung?

Aufgrund der Gesetzesreformen in 2004 haben sich grundlegende Änderungen bei der Leistungsübernahme in der Kieferorthopädie durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ergeben. Der Schwierigkeitsgrad der Dysgnathie wird nach einem Indikationsgruppensystem eingestuft, welches 5 Schwierigkeitsgrade aufweist. Gruppe 1 und 2 werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, bei den Gruppen 3 bis 5 werden die Kosten für eine Basisversorgung übernommen, das heißt:

5 Schwierigkeitsgrade


  • Ihr Kind ist mit dem Zahnwechsel so weit, dass der Seitenzahnwechsel begonnen hat und es weist eine deutlich ausgeprägte Zahn – und/oder Kieferfehlstellung auf. In diesem Fall werden die Kosten einer Basisversorgung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
    (KIG-Einstufung in die Indikationsgruppe 3–5)
  • Ihr Kind hat eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, die eine Frühbehandlung aus Sicht der Krankenkasse erforderlich macht (hier fallen nur wenige Indikationen hinein), so darf die Behandlung auch schon im frühen Wechselgebiss begonnen werden, die Kosten übernimmt dann die gesetzlichen Krankenkasse für einen Zeitraum von maximal 1,5 Jahren.
  • Ihr Kind weist nur eine geringe oder weniger ausgeprägte Zahn- und/oder Kieferfehlstellung auf (KIG-Einstufung in Gruppe 1 oder 2). In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Kasse keine Kosten der Behandlung.
  • Weitere Erklärungen hierzu erhalten Sie bei uns beim ersten Beratungstermin oder unter KIG Einstufung bei www.kfo-online.de.
  • Die Behandlungskosten für Patienten, die zu Beginn der Behandlung über 18 Jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht, es sei denn, die Kieferfehlstellung ist so ausgeprägt, dass eine kombinierte kieferorthopädisch - chirurgische Therapie notwendig ist.